AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Nutzung von JOB SLOTS-Abonnements
HIREHYPE™ by Picturestone – Matthias Bildstein Personalberatung
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen HIREHYPE by Picturestone, Matthias Bildstein Personalberatung, Maximilianstraße 45, 80538 München (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden über den Bezug von Recruiting-Leistungen im Rahmen der gebuchten Job-Slot-Anzahl.
2. Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
3. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
4. Diese AGB gelten auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, selbst wenn sie nicht erneut vereinbart werden.
§ 2 Leistungsbeschreibung der Recruiting-Dienstleistung
1. Der Anbieter erbringt im Rahmen jedes aktiven Job Slots professionelle Recruiting-Leistungen zur Identifikation, digitalen Ansprache und Vorqualifizierung potenzieller Kandidat:innen für die jeweilige Vakanz des Kunden. Die Leistung erfolgt überwiegend digital über Online-Kanäle, Recruiting-Netzwerke und Social-Media-Plattformen und kann durch persönliche Kontakte und lokale Netzwerkaktivitäten – insbesondere im Großraum München – ergänzt werden.
2. Die Recruiting-Leistung umfasst die Planung und Durchführung der vom Anbieter nach fachlichem Ermessen als geeignet erachteten Maßnahmen zur aktiven Kandidatensuche, Direktansprache und digitalen Reichweitensteigerung.
Dazu können je nach Projektumfang insbesondere Elemente der Profil- und Kampagnenplanung, Active Sourcing, Social Recruiting, Bewerberkommunikation und Shortlisting gehören.
3. Der genaue Zuschnitt der Maßnahmen richtet sich nach der jeweiligen Position, dem Marktumfeld und der vereinbarten Job-Slot-Anzahl.
Der Anbieter ist in der Auswahl und Gewichtung der Methoden, Kanäle und Strategien nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen frei, sofern diese dem Vertragszweck dienen.
Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz bestimmter Plattformen, Tools oder Kommunikationswege besteht nicht.
4. Die Leistung ist eine professionelle, unterstützende Dienstleistung im Recruiting-Prozess. Die abschließende Einstellungsentscheidung liegt ausschließlich beim Kunden.
Ein konkreter Einstellungserfolg oder eine Mindestanzahl an Bewerbungen ist ausdrücklich nicht geschuldet.
5. Ein konkreter Einstellungserfolg ist nicht geschuldet.
§ 3 Vertragsgegenstand
1. Der Anbieter stellt dem Kunden je nach gebuchter Job-Slot-Anzahl eine entsprechende Anzahl an aktiven Recruiting-Projekten pro Vertragsmonat zur Verfügung.
2. Ein Job Slot entspricht der aktiven Bearbeitung einer Vakanz im vereinbarten Umfang.
3. Der Anbieter erbringt die vereinbarte Dienstleistung mit der gebotenen Sorgfalt.
Das Zustandekommen von Arbeitsverträgen liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.
4. Die Dienstleistung gilt als vollständig erbracht, sobald die vereinbarten Maßnahmen zur Kandidatenansprache und -kommunikation im jeweiligen vereinbarten bzw. vergüteten Leistungszeitraum begonnen und nachweislich durchgeführt wurden.
Ein bestimmtes Ergebnis, eine erfolgreiche Einstellung oder eine Mindestanzahl an Bewerbungen wird ausdrücklich nicht geschuldet, da der Recruiting- und Bewerbermarkt je nach Vakanz, Positionsniveau, Standort, Vergütung und Arbeitgeberattraktivität erheblichen Schwankungen unterliegt, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat.
Der Vertrag ist als Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB einzuordnen und begründet keine werkvertragliche Erfolgspflicht.
§ 4 Leistungszeitraum und Verfall nicht genutzter Slots
1. Job Slots werden monatlich bereitgestellt.
2. Nicht genutzte Slots verfallen am Monatsende und werden nicht übertragen.
3. Rückerstattung oder Gutschrift sind ausgeschlossen.
4. Der Anbieter kann den Leistungszeitraum betrieblich anpassen, sofern der Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen rechtzeitig bereit.
2. Unterbleibt die Mitwirkung, darf der Anbieter die Leistung aussetzen, ohne in Verzug zu geraten.
3. Fehlende Mitwirkung verlängert die Leistungserbringung nicht und entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
4. Der Kunde garantiert, dass übermittelte Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
§ 6 Vertragsschluss
1. Die Darstellung der Job-Slot-Modelle stellt kein bindendes Angebot dar.
2. Mit Abschluss des Buchungsprozesses gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
3. Der Vertrag kommt durch Annahme des Anbieters in Textform (z. B. E-Mail an info@hirehype.de) zustande.
4. Mündliche Nebenabreden, neben diesem Vertrag bestehen nicht.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. Umsatzsteuer.
2. Die monatliche Gebühr ist im Voraus fällig; Leistung beginnt nach Zahlungseingang.
a) Online-Abos (Shop-System): Abrechnung automatisch alle 30 Tage; Rechnung per E-Mail.
b) Banküberweisung: Vorauszahlung alle 30 Tage ab erstem Zahlungseingang; Rechnung im Nachgang.
3. Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
4. Bei Verzug kann der Anbieter Leistungen aussetzen und Verzugszinsen nach §§ 286, 288 BGB verlangen.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Mindestlaufzeit je nach Modell ein Monat (Abonnement) oder zwölf Monate (Jahresvertrag).
2. Ordentliche Kündigung während der Mindestlaufzeit ausgeschlossen.
3. Monatliche Abos verlängern sich automatisch; Kündigung zwei Wochen zum Monatsende:
– Online-Abo: One-Click-Kündigung durch Vertragsbestätigungs-Mail möglich.
– Überweisung: Kündigung per E-Mail an info@hirehype.de.
4. Jahresverträge laufen zwölf Monate; Kündigung spätestestens 14 Tage vor Ablauf per E-Mail oder Postweg; sonst Verlängerung um weitere zwölf Monate.
5. Kündigungen per Telefon oder Messenger sind unwirksam.
6. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Leistungsumfang
1. Umfang nach gebuchter Job-Slot-Anzahl.
2. Änderungen oder Zusatzleistungen nur in Textform.
3. Gleiches gilt für geänderte Prioritäten oder Zielgruppen.
§ 10 Haftung
1. Haftung besteht nur bei vorsätzlicher Pflichtverletzung; eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Die Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
3. Eine Haftung für die fachliche oder persönliche Eignung der Kandidat:innen sowie für das Zustandekommen oder den Bestand von Arbeitsverträgen ist ausgeschlossen, da die abschließende Prüfung und Auswahlentscheidung ausschließlich beim Kunden liegt.
4. Eine Haftung für den Umfang, die Quantität oder den zeitlichen Verlauf eingehender Bewerbungen ist ausgeschlossen, sofern der Anbieter die vereinbarten Maßnahmen zur Kandidatenansprache ordnungsgemäß umgesetzt hat.
5. Der Anbieter haftet nicht für wirtschaftliche oder betriebliche Folgen, mittelbare Schäden oder entgangene Gewinne, die sich aus unbesetzten Positionen ergeben, einschließlich verzögerter Geschäfts-Eröffnungen, Umsatzeinbußen oder sonstiger Folgeschäden. Das wirtschaftliche Risiko aus unbesetzten oder verzögert besetzten Positionen liegt beim Kunden.
§ 11 Datenschutz
1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO und seiner Datenschutzerklärung (https://hirehype.de/policies/privacy-policy).
2. Mit Übergabe der Bewerberdaten geht die datenschutzrechtliche Verantwortung auf den Kunden über.
3. Der Kunde verpflichtet sich, die Daten ausschließlich für die konkrete Vakanz zu verwenden und gemäß DSGVO zu verarbeiten und zu löschen.
4. Der Kunde bestätigt, über eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO zu verfügen und Verarbeitungsvorgänge nach Art. 30 DSGVO zu dokumentieren.
5. Weitergabe an Dritte nur mit Zustimmung des Anbieters.
6. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus unzulässiger oder fehlerhafter Datenverarbeitung frei.
§ 12 Verzug und Mahngebühren
1. Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen.
2. Für Mahnungen kann eine Pauschale von 5 EUR berechnet werden, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach.
§ 13 Änderung der AGB
1. Der Anbieter darf AGB aus sachlichen Gründen (gesetzliche Änderungen, Leistungsanpassungen) ändern.
2. Änderungen werden vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt; widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen, gelten sie als genehmigt.
§ 14 Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Gerichtsstand ist München, sofern der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB ist.
3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 15 Rücktritt / Vertragsauflösung
1. Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist ausgeschlossen, soweit der Anbieter die vereinbarte Dienstleistung bereits begonnen oder ganz oder teilweise erbracht hat.
2. Der Kunde kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen, sofern der Anbieter eine wesentliche Vertragspflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat.
3. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge ist ausgeschlossen, sofern der Anbieter nachweislich mit der Leistungserbringung begonnen hat oder entsprechende Kapazitäten bereitgestellt hat.
4. Kündigt der Kunde aus eigenem Entschluss ohne wichtigen Grund, bleibt die Zahlungspflicht bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit bestehen.
§ 16 Höhere Gewalt
1. Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung von Leistungen, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen.
2. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Feuer, Überschwemmungen, Epidemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen, Krieg, Energie- oder Internetausfälle, technische Störungen von Drittplattformen (z. B. LinkedIn, Meta, TikTok) oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.
3. In Fällen höherer Gewalt ruht die Leistungspflicht des Anbieters für die Dauer der Beeinträchtigung; die vereinbarte Vergütung bleibt hiervon unberührt, sofern die Beeinträchtigung nur vorübergehend ist.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Entsprechendes gilt im Fall einer Regelungslücke.